Gewinnspiel Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Die Gewinnspiele werden durchgeführt von Vorwerk Podemus Biomarkt – Bernhard Probst (nachfolgend: Vorwerk Podemus oder „wir“).
Veranstalter der Gewinnspiele ist Vorwerk Podemus Biomarkt – Bernhard Probst (nachfolgend: Vorwerk Podemus oder „wir“).
Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter Vorwerk Podemus sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht gestattet.
Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von Vorwerk Podemus gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält Vorwerk Podemus sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Gewinne
Bei den ausgeschriebenen Gewinnen werden in den einzelnen Gewinnspielen genau beschrieben und können hofeigene Produkte, Wertgutscheine oder Produkte und Dienstleistungen unserer Partner sein.
In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit eines Preises behält sich Vorwerk Podemus das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.
Wie erfolgt die Teilnahme?
Jedes Gewinnspiel findet in dem entsprechenden Zeitraum statt. Siehe Gewinnspiel-Auslobung.
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, erhält der Teilnehmer genaue Anweisungen in der Gewinnspielauslobung.
Gewinnermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinner werden per Losverfahren/Zufallsprinzip ermittelt.
Gewinner werden über die bei der Teilnahme angegebenen Daten benachrichtigt. Die Kontaktangaben werden nur für diesen Zweck genutzt und können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden.
Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels per E-Mail/Telefon/Nachricht benachrichtigt und aufgefordert, ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) an Vorwerk Podemus zu senden. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann Vorwerk Podemus dem Gewinner eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb einer von Vorwerk Podemus gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Vorwerk Podemus nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
Gewinnübermittlung
Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an die Adresse, die der Teilnehmer bei Teilnahme angegeben hat. Die Gewinnübermittlung und Versandabwicklung erfolgen durch Vorwerk Podemus.
Die Adresse kann nach der Teilnahme nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist Vorwerk Podemus nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.
Veröffentlichung der Gewinner
Vorwerk Podemus behält sich vor, die Gewinner mit Vornamen, erstem Buchstaben des Nachnamens und Wohnort auf der Internetseite www.vorwerkpodemus.de veröffentlichen.
Ausschluss von Teilnehmern
Vorwerk Podemus behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
Vorwerk Podemus bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von Vorwerk Podemus gesetzten Frist, behält sich Vorwerk Podemus vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.
Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt) bleibt es Vorwerk Podemus nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.
Haftungsausschluss
Vorwerk Podemus übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
Änderung/ Einstellung des Gewinnspiels
Vorwerk Podemus behält sich das Recht vor, die Gewinnspiele im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
Vorwerk Podemus ist insbesondere berechtigt, ein Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Vorwerk Podemus nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.