Teilnahme­bedingungen
für Gewinnspiele und umfragen

Veranstalter

Gewinnspiele und Umfragen werden von Vorwerk Podemus Biomarkt – Bernhard Probst (nachfolgend: Vorwerk Podemus oder „wir“) durchgeführt. Veranstalter der Gewinnspiele und Umfragen ist Vorwerk Podemus Biomarkt – Bernhard Probst (nachfolgend: Vorwerk Podemus oder „wir“).

Teilnehmer 

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Mitarbeiter von Vorwerk Podemus sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht gestattet. 

Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel oder an der Umfrage nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von Vorwerk Podemus gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält Vorwerk Podemus sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

Gewinne

Die ausgeschriebenen Gewinne werden in den einzelnen Gewinnspielen und Umfragen genau beschrieben und können hofeigene Produkte, Wertgutscheine oder Produkte und Dienstleistungen unserer Partner sein. Im unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit eines Preises behält sich Vorwerk Podemus das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.

Wie erfolgt die Teilnahme?

Jedes Gewinnspiel und jede Umfrage findet ausschließlich in dem Zeitraum statt, der in der Gewinnspiel-/Umfragen-Auslobung angegeben ist. Um an dem Gewinnspiel oder der Umfrage teilnehmen zu können, erhält der Teilnehmer genaue Anweisungen in der Gewinnspiel-/Umfragen-Auslobung.

Gewinnermittlung und Benachrichtigung

Die Gewinner werden per Losverfahren/Zufallsprinzip ermittelt. Gewinner werden über die bei der Teilnahme angegebenen Daten benachrichtigt. Die Kontaktangaben werden nur für diesen Zweck genutzt und können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden. Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels oder der Umfrage per E-Mail/Telefon/Nachricht informiert und aufgefordert, ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, der für die Abholung bevorzugte Vorwerk Podemus Biomarkt) an Vorwerk Podemus zu senden. 

Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann Vorwerk Podemus dem Gewinner eine Frist setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinnanspruch. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Vorwerk Podemus nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.

Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung ausschließlich durch Übergabe in dem von dem Gewinner bevorzugten Vorwerk Podemus Biomarkt.

Veröffentlichung der Gewinner

Vorwerk Podemus behält sich vor, die Gewinner mit Vornamen, erstem Buchstaben des Nachnamens und Wohnort auf der Internetseite www.vorwerkpodemus.de oder in den Social-Media-Kanälen Instagram: www.instagram.com/vorwerk_podemus und Facebook: www.facebook.com/VorwerkPodemus zu veröffentlichen.

Ausschluss von Teilnehmern

Vorwerk Podemus behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden. Vorwerk Podemus behält sich vor, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist, kann Vorwerk Podemus den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 5 geregelt.

Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z. B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es Vorwerk Podemus nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z. B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an andere Teilnehmer vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z. B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).  

Datenschutz

Es wird auf die Datenschutzhinweise von Vorwerk Podemus unter www.vorwerkpodemus.de/datenschutzerklaerung verwiesen.

Haftungsausschluss

Vorwerk Podemus übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstehen, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen. 

Änderung/ Einstellung des Gewinnspiels

Vorwerk Podemus behält sich das Recht vor, Gewinnspiele und Umfragen im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen. Vorwerk Podemus ist insbesondere berechtigt, ein Gewinnspiel oder eine Umfrage einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie bei mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Dich darüber, dass Vorwerk Podemus nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

V2.0 Stand Februar 2026

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